Schöffen gesucht für die Geschäftsjahre 2019 – 2023

Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf sucht Schöffen

Von der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf ist nach Paragraph 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) für die Geschäftsjahre 2019-2023 die Vorschlagsliste für die Schöffen aufzustellen.
Für den Bereich der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf sind 21 Personen vorzuschlagen.
Bitte bis zum 28.2.2018 Vorschläge beim Bürgermeister abgeben!

Wer kann/sollte Schöffen sein:

    1. Aus jeder Gruppe der Bevölkerung: zu berücksichtigen ist jedes Geschlecht, Alter, jeder Beruf, jedes soziale Stellung

Wer kann nicht Schöffe sein:

      • „Straffällige“
      • Personen, gegen die ermittelt wird
      • Personen, die zu Beginn der Amtsperiode noch nicht 25 sind
      • Personen, die zu Beginn der Amtsperiode bereits 70 sind
      • Personen, die nicht in der Gemeinde wohnen
      • Personen, die gesundheitlich nicht geeignet sind
      • Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen
      • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind

Und natürlich sind Personen wie der Bundespräsident, Mitglieder von Bundes- bzw. Landtag, Regierungsmitglieder, Richter, Vollstreckungsbeamte, Polizeibeamte, Notare, Beamte der Staatsanwaltschaft, Religionsdiener, …. nicht zu berufen.

Man darf auch in einigen Fällen die Berufung ablehnen, z.B. als Arzt, Krankenschwester, Hebamme, …….