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Streupflicht

Bitte der Streupflicht im Gemeindegebiet nachkommen

Die Einwohner der Gemeinde Jelmstorf werden gebeten, insbesondere bei diesem Wetter, der Streupflicht vor ihren Grundstücken nachzukommen.
Der sichere Zugang zu den Briefkästen und zur Haustür muss gewährleistet sein. Schon im eigenen Interesse zur Vermeidung von  Haftungsfällen bei Unfällen sollte man dieser Pflicht (Verkehrssicherungspflicht) nachkommen.

Wann ist der Winterdienst durchzuführen?
• Bei Schnee- und Eisglätte:
Werktags bis spätestens 7:30 Uhr,
an Sonn- und Feiertagen: bis spätestens 8:30 Uhr
• Bei einsetzendem Schneefall oder einsetzender Eisglätte:
Unverzüglich während der Hauptverkehrszeiten werktags von 7:30 Uhr,
an Sonn- und Feiertagen ab 8:30 Uhr, jeweils bis 20:00 Uhr