Informationsveranstaltung zum Thema Glasfaser

Info-Veranstaltung am 26.4.17 zum Thema Glasfaser im Gasthaus Reimanns

Informationsveranstaltungen der LüneCom

26. April 2017
19.00 h
Gasthaus Reimanns

Die LüneCom möchte in dieser Informationsveranstaltungen die Bürger umfassend informieren.
Bei der Informationsveranstaltung selbst handelt es sich um eine max. 2-stündige Veranstaltung. Eine kurze Präsentation (u.a. Vorführung von zwei anschaulichen Filmen) wird vorgestellt und anschließend gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu beantworten. Neben den Vortragenden der LüneCom werden auch die entsprechenden Vertriebspartner zugegen sein.

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Neue Straßenbeleuchtung

Bruchtorfer Straße bereits mit neuen Lampen ausgestattet.

In einigen Straßen in Jelmstorf wurden in der 2. Märzwoche bereits neue Lampenköpfe installiert. Die neuen Lampen (LED-Technik) sind zum einen heller, zum anderen verbrauchen sie weniger Energie als die alten Modelle. Weitere Straßen – auch in anderen Ortsteilen –  sollen demnächst folgen.

Neue Straßenbeleuchtung
Neue Straßenbeleuchtung   –  Foto: B.Heukamp

Geländebegehung, naturschutzfachliche Erfassung im Landkreis

Geländebegehung und naturschutzfachliche Erfassung im Landkreis Uelzen in 2017

Im Laufe des Jahres 2017 werden vom Lk Ue als Untere Naturschutzbehörde bzw. im Auftrag des Lk Ue kreisweit bestimmte Arten und Biotope erfasst.
Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen, betreten werden. Die Untersuchungen dienen der Kartierung bzw. Dokumentation der heimischen Arten und Biotope, die u.a. zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erforderlich ist.

Jpeg

Widerruf der Anordnung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza

Landkreis widerruft Aufstallungspflicht

Gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) widerrufe ich mit sofortiger Wirkung die am 18.11.2016 erlassene Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza.
Begründung:
Mit Erlass vom 10.02.2017 hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Risikogebiete in Niedersachsen hinsichtlich der Aufstallpflicht neu bewertet.
Nach Auffassung des Ministeriums bietet die kreisweite Aufstallung von Nutzgeflügel in Gebieten mit einer geringeren Geflügeldicht als 1.000 Stück Geflügel je qkm keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit.
Für Landkreise mit einer Geflügeldichte unter 1.000 Stück Geflügel je qkm soll sich die Aufstallung unter Berücksichtigung des § 13 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung gemäß oben genanntem Erlass auf avifaunistisch wertvolle Gebiete beschränken. In diesen Gebieten kann nach lokaler Risikoeinschätzung eine Teilaufstallung verfügt werden. Die davon betroffenen Halter im Landkreis Uelzen erhalten eine Einzelverfügung per Post.
Uelzen, 15.02.2017
In Vertretung
gez. Heinisch