Zu den amtlichen Bekannmachungen zählen z.B. Ladungen zu Ratssitzungen, neueste Beschlüsse zu beispielsweise Straßenbeleuchtungen, Ankündigungen usw.
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Geländebegehung zur Erfassung von Biotopen
http://gemeinde-jelmstorf.de/2017/03/gelaendebegehung-naturschutzfachliche-erfassung-im-landkreis/
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Widerruf der Anordnung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza
Gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) widerrufe ich mit sofortiger Wirkung die am 18.11.2016 erlassene Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza.
Begründung:
Mit Erlass vom 10.02.2017 hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Risikogebiete in Niedersachsen hinsichtlich der Aufstallpflicht neu bewertet.
Nach Auffassung des Ministeriums bietet die kreisweite Aufstallung von Nutzgeflügel in Gebieten mit einer geringeren Geflügeldicht als 1.000 Stück Geflügel je qkm keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit.
Für Landkreise mit einer Geflügeldichte unter 1.000 Stück Geflügel je qkm soll sich die Aufstallung unter Berücksichtigung des § 13 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung gemäß oben genanntem Erlass auf avifaunistisch wertvolle Gebiete beschränken. In diesen Gebieten kann nach lokaler Risikoeinschätzung eine Teilaufstallung verfügt werden. Die davon betroffenen Halter im Landkreis Uelzen erhalten eine Einzelverfügung per Post.
Uelzen, 15.02.2017
In Vertretung
gez. Heinisch
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Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (im Landkreis Uelzen)
(18.11.2016)
Aufgrund des § 13 der Geflügelpest-Verordnung werden hiermit nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
Sämtliches im Landkreis Uelzen gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab sofort bis auf weiteres ausschließlich
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.
Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme wird im öffentlichen Interesse angeordnet.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Uelzen, 18.11.2016
Die Allgemeinverfügung ist einsehbar im Internetportal des Landkreises Uelzen unter der Adresse www.uelzen.de, dort unter dem Pfad „Bürger“, „Aktuelles“, „Bekanntmachungen“.
Wildenten Foto: B.Heukamp