Archiv der Kategorie: Corona

„Maskenpflicht“

Ab heute müssen wir in Niedersachsen eine Gesichtsmaske tragen. Damit soll verhindert werden, dass sich das Coronavirus im Zuge der Lockerungen wieder stark ausbreitet.

Die Maskenpflicht gilt für Orte, an denen der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, dazu gehören Geschäfte und Fahrzeuge des ÖPNV, Post, Baumarkt, Schulen.

Jede Maske kann getragen werden, die Mund und Nase abdeckt. Es genügt auch eine selbstgenähte Stoffmaske, ein Schal oder Tuch.

Müllsammelaktion der Gemeinde abgesagt

Corona: >>> Die Müllsammelaktion wird abgesagt!
Gerne dürfen Bürger ihre soziale Isolation nutzen, um bei ihren Spaziergängen Müll zu sammeln.

Bedingt durch die Möglichkeit von Corona-Infektionen muss die Müllsammelaktion leider abgesagt bzw. verschoben wrden. Wer jedoch einen Spaziergang mit Mülltüte machen möchte, kann dieses gerne tun und die Müllbeutel mit Abfall aus der Umwelt füllen.

Gesundheitsamt lässt weitere Institutionen schließen

Das Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen-Lüchow-Dannenberg hat durch weitere Allgemeinverfügungen zusätzliche Regelungen zur Beschränkung von sozialen Kontakten getroffen:
Danach ist es Betreibern von Beherbergungsstätten wie zum Beispiel Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen, von Ferienzimmern, von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten und vergleichbaren Angeboten untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.

Dies gilt auch für Betreiber von Kureinrichtungen und präventiven Reha-Einrichtungen.

Die Restaurants im Landkreis Uelzen müssen nun auch schließen. Von der Schließung betroffen sind auch Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbiss-Betriebe und Mensen. Diese Betriebe dürfen „Leistungen, den Verkauf von Speisen und Getränken nur noch im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen“. Gleiches gelte für gastronomische Lieferdienste. Auch der Verzehr innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben ist unzulässig.

Kindergarten geschlossen

Coronavirus führt zur Schließung der Kindergärten

Das Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg untersagt den Betrieb von allen Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege im Landkreis Uelzen. Ausgenommen ist auch hier die Notbetreuung in kleinen Gruppen, die auf das notwendige Maß zu begrenzen ist.Diese Maßnahme ist zunächst bis einschließlich 18. April 2020 befristet.


>>> Dies betrifft auch den Kindergarten in Jelmstorf.

Gesundheitsamt untersagt Unterrichtsbetrieb

Auf der Grundlage einer entsprechenden Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums hat das Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen-Lüchow-Dannenberg heute (13.03.2020) im Rahmen einer Allgemeinverfügung den Unterrichtsbetrieb für alle Schulen im Landkreis Uelzen untersagt. Dies gilt auch für die Durchführung sonstiger schulischer Veranstaltungen sowie nichtschulischer Veranstaltungen, wie Sportveranstaltungen (auch Vereinssport in kommunalen Sporthallen), Theateraufführungen, Vortragsveranstaltungen, Konzerte und vergleichbare Veranstaltungen.

Zu den Schulen sind unter anderem alle öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft zu zählen. 

Ausgenommen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen für die Schuljahrgänge 1 bis 8 in der Zeit von 8 bis 13 Uhr. Über diesen Zeitraum hinaus kann eine zeitlich erweiterte Notbetreuung an Ganztagsschulen stattfinden. Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. 

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Dazu zählen insbesondere folgende Berufsgruppen: 

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Darüber hinaus untersagt das Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg den Betrieb von allen Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege im Landkreis Uelzen. Ausgenommen ist auch hier die Notbetreuung in kleinen Gruppen, die auf das notwendige Maß zu begrenzen ist.

Ebenso untersagt sind laut der Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes alle Schulfahrten und ähnliche Schulveranstaltungen von Schulen im Landkreis Uelzen. Schulfahrten sind Schulveranstaltungen, mit denen definierte Bildungs- und Erziehungsziele verfolgt werden. Dazu zählen auch Schüleraustauschfahrten und Schullandheimaufenthalte. Auch unterrichtsbedingte Fahrten zu außerschulischen Lernorten sind erfasst. 

Die Vorgaben zur Untersagung des Unterrichtsbetriebes sowie zur Untersagung des Betriebes von Kinderbetreuungseinrichtungen sind zunächst bis einschließlich 18. April 2020 befristet. Abweichend davon gilt die Anordnung für Schülerinnen und Schüler des aktuellen Abiturjahrgangs zunächst bis einschließlich 14. April 2020. 

Die Vorgaben hinsichtlich der Untersagung der Schulfahrten und ähnlicher diesbezüglicher Veranstaltungen ist befristet bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020.

Vor dem Hintergrund der durch das Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg angeordneten Untersagung des Unterrichtsbetriebes weist der Landkreis Uelzen darauf hin, dass die Schülerbeförderung im gesamten Landkreis zunächst weiterhin in gewohnter Form erfolgt.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bleibt das Bürgertelefon des Landkreises Uelzen unter der Rufnummer 0581/82-3040 am heutigen Freitag bis 18 Uhr geschaltet. Auch am morgigen Samstag ist das Bürgertelefon von 8 bis 16 Uhr erreichbar.