Geländebegehung und naturschutzfachliche Erfassung im Landkreis Uelzen in 2017
Im Laufe des Jahres 2017 werden vom Lk Ue als Untere Naturschutzbehörde bzw. im Auftrag des Lk Ue kreisweit bestimmte Arten und Biotope erfasst.
Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen, betreten werden. Die Untersuchungen dienen der Kartierung bzw. Dokumentation der heimischen Arten und Biotope, die u.a. zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erforderlich ist.