Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf sucht Schöffen
Von der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf ist nach Paragraph 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) für die Geschäftsjahre 2019-2023 die Vorschlagsliste für die Schöffen aufzustellen.
Für den Bereich der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf sind 21 Personen vorzuschlagen.
Bitte bis zum 28.2.2018 Vorschläge beim Bürgermeister abgeben!
Wer kann/sollte Schöffen sein:
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- Aus jeder Gruppe der Bevölkerung: zu berücksichtigen ist jedes Geschlecht, Alter, jeder Beruf, jedes soziale Stellung
Wer kann nicht Schöffe sein:
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- „Straffällige“
- Personen, gegen die ermittelt wird
- Personen, die zu Beginn der Amtsperiode noch nicht 25 sind
- Personen, die zu Beginn der Amtsperiode bereits 70 sind
- Personen, die nicht in der Gemeinde wohnen
- Personen, die gesundheitlich nicht geeignet sind
- Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind
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Und natürlich sind Personen wie der Bundespräsident, Mitglieder von Bundes- bzw. Landtag, Regierungsmitglieder, Richter, Vollstreckungsbeamte, Polizeibeamte, Notare, Beamte der Staatsanwaltschaft, Religionsdiener, …. nicht zu berufen.
Man darf auch in einigen Fällen die Berufung ablehnen, z.B. als Arzt, Krankenschwester, Hebamme, …….