Steddorfer Kreuz ab 28. Oktober 2024 für eine Woche gesperrt
Im Zuge der Bauarbeiten auf der B 4 zwischen Bienenbüttel und Jelmstorf wird das Steddorfer Kreuz ab dem 28. Oktober 2024 rund eine Woche lang erneut gesperrt. In dieser Zeit finden Asphaltierungsarbeiten an der Fahrbahn statt, die aktuell vorbereitet
werden.
LÜNEBURG. Vergangenen Freitag, 18. Oktober 2024, wurde das Steddorfer Kreuz provisorisch für den Verkehr freigegeben. Folglich können Verkehrsteilnehmende derzeit sowohl
aus Bienenbüttel (Georgstraße) als auch aus Steddorf kommend Richtung Norden (Lüneburg) abfahren und die Straße kann gekreuzt werden. Eine direkte Fahrbeziehung zwischen Steddorf und Bienenbüttel ist vorhanden.
Ab dem 28. Oktober 2024 starten dann die Asphaltierungsarbeiten in diesem Abschnitt und die Georgstraße ist für etwa eine Woche gesperrt.
Verkehrsteilnehmende aus Richtung Steddorf kommend können dann weiterhin auf die B 4 in Richtung Lüneburg fahren. Alle anderen Fahrbeziehungen sind in diesem Zeitraum jedoch nicht gegeben.
Die bekannte Umleitung bleibt bestehen: Verkehrsteilnehmende aus Uelzen kommend werden ab dem Seedorfer Kreuz über die L 252 und L 232 nach Dahlenburg und von dort über
die B 216 nach Lüneburg geführt. Der Verkehr aus Lüneburg kommend wird weiterhin ab Melbeck über die L 233 nach Ebstorf, dann weiter auf die B 71 und schließlich auf die B 4 geleitet.
Die Fahrbahnerneuerung auf der B 4 zwischen Bienenbüttel und Jelmstorf wird voraussichtlich Mitte Dezember 2024 abgeschlossen.
Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmenden sich an die ausgeschilderten Umleitungsstrecken zu halten. Ein Ausweichen auf die nicht für die Verkehrsbelastung ausgelegten Gemeindeverbindungswege beschädigt diese dauerhaft. Zusammen mit der Verkehrsbehörde werden diese bei Bedarf gesperrt. Die Polizei wird zur Durchsetzung dieser Sperrungen verstärkt Kontrollen durchführen.
Bei den Anliegenden der Umleitungsstrecken wird um Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Störungen und Beeinträchtigungen gebeten.
[Quelle: Pressemitteilung vom 21.10.2024, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr]>