Brut- und Setzzeit
Bedingt durch die Brut- und Setzzeit gilt
vom 01. April bis zum 15. Juli Leinenzwang für Hunde.
Gassi gehen auf Acker und Wiese?

Der Frühling ist da, es wird wärmer, Hund und Herrchen drängt es in die freie Natur! Aber Achtung – nicht alles, was wie eine normale Wiese aussieht, ist auch wirklich eine.
Blühflächen (Mohnfelder usw.) sind kein gärtnerischen „Selbstbedienungsläden“. Die Flächen werden in der Regel landwirtschaftlich genutzt. Einfach so betreten und den Hund laufen bzw. „häufeln“ zu lassen, führt unweigerlich zu Konflikten.
Für landwirtschaftlich genutzte Flächen gilt im Übrigen ein Betretungsverbot; die Pflanzen (Getreide, Futterpflanzen, .. ) nehmen durch das Betreten Schaden. Durch Hundekot werden sie verunreinigt und sind als Lebensmittel bzw. Tierfutter nicht mehr verwertbar, da sie Gesundheitsschäden verursachen können.
Streunende, wildernde oder einfach nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr für Jungtiere und bodenbrütende Vögel (Rebhuhn) werden. Bei empfindlichen Störungen stellen die Elterntiere oft die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Aufgescheuchte Brutvögel geben ihr Gelege den Angriffen von Rabenvögeln und anderen Nesträubern preis.
Halten Sie Ihre Hunde bitte an einer kurzen Leine.
Auf was sollte man – draußen mit Hund – achten?

• Hunde an die „kurze Leine“ nehmen – das schützt Tiere, die sich im Randbereich der Felder/Wege aufhalten oder sogar brüten, wie z.B. das Rebhuhn; größere Tiere, wie z.B. Rehe, werden nicht gehetzt und es unterbleibt die Verletzungsgefahr der Tiere.

• Hundekot einsammeln und in die Mülltonne packen; nicht die schwarzen Beutel in der Natur liegen lassen.

• Auf den Wegen bleiben und die „Kinderstuben“ der Natur respektieren
Fotos: B.Heukamp