Archiv der Kategorie: Allgemein

Weitere Baumaßnahmen an der B4

B 4: Instandsetzung vom Barumer Kreuz bis Jelmstorf und von Jelmstorf bis Bienenbüttel

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt in diesem Jahr im Zuge der Bundesstraße 4 außer der Erneuerung der Ortslage Jelmstorf noch eine Fahrbahninstandsetzung durch.
Die Fahrbahndecke wird abschnittsweise vom Barumer Kreuz bis Jelmstorf und von Jelmstorf bis nach Bienenbüttel mit einer mit DSK (Dünne Schichten in Kaltbauweise) repariert.

Die Arbeiten werden ab dem 17. August beginnen und bis Mitte September andauern.

Genauere Informationen finden sie in der nachfolgenden Pressemitteilung >>>zum Download

Ortsdurchfahrt Jelmstorf -Sperrung

Voraussichtlich vom 20. Juli bis zum Ende August wird die Ortsdurchfahrt Jelmstorf wegen Erneuerung der Straßendecke bzw. deren Grundsanierung gesperrt werden. Mit Behinderungen ist zu rechnen. Umleitungen werden ausgeschildert.

Zu diesem Projekt gibt es eine Pressemitteilung der Niedersächsischen Behörde für Straßenbau und Verkehr vom 29.06.2020 zum Download.

Unter anderem wird im Zuge der Fahrbahnerneuerung auch der Blitzer erneuert und in den Ort versetzt. (–> Beidseitige Blitzrichtung!)

Kindergarten – Kreatives Spiel

Liebe Kinder, Eltern, Großeltern und alle unsere Freunde aus Jelmstorf und Umgebung,

dies ist ein Spiel…….
Es wäre schön, wenn viele mitspielen.
Malt doch einfach einen Stein zu Hause bunt an und legt ihn vor unserem Kindergarten an die Steinschlange.

Mal sehen, wie lang sie wird !?!

Wenn diese „seltsame“ Zeit wieder vorbei ist, kannst du dir deinen Stein gerne wieder abholen und als Erinnerung in deinen Garten legen…….. dann warst du ein Teil von unserer Steinschlange.

Machen wir doch in dieser Zeit unser Leben einfach ein bisserl bunter.

Wir freuen uns, wenn viele mitmachen.

Euer Team aus dem Jelmstorfer Kindergarten


Nutrias – invasive Art

Nutria, ein Streicheltier?

Die Nutria ist ein Nagetier, das zu den Neozoen zählt und ursprünglich hier nicht heimisch war. Die Nutria stammt aus Südamerika und wurde in Deutschland etwa ab 1926 als Pelztier in sogenannten Pelztierfarmen gezüchtet, später auch in einigen Landesteilen als Fleischlieferant. Daraus entwichen oder auch aus verschiedenen Gründen freigelassen etablierte sich der große Nager in unseren Bach-, Teich- und Flusslandschaften. Er mag zwar putzig aussehen, hat aber wegen seines großen Schadspektrums den Charakter eines Schädlings.

Fotos: B.Heukamp

Nutrias verursachen Schäden an seltenen Uferpflanzen; so löschen sie ganze Bestände an Rohrkolbenarten aus und tragen beispielsweise zum Rückgang der streng geschützten „Schneide“, einer extrem seltenen Röhrichtart bei.
Durch die Fraßschäden am Uferröhricht wird der Lebensraum anderer, seltener Arten eingeschränkt und die Nutria leistet somit einen Beitrag zu deren Rückgang.
Gehölze wie Erle, Weide oder Haselnuss werden durch ein meist einseitiges Schälen der Rinde bis zu einer Höhe von 50 cm geschädigt.
Ufer und Deiche werden unterhöhlt; es kommt durch Höhlenbau zu Unterhöhlungen, Uferabbrüchen und Böschungsrutschungen. Deich- und Dammschutz ist damit in Gefahr.
Ebenso sind Fraßschäden an Feldfrüchten (Mais, Rüben, Kartoffeln, Getreide, Gemüse) zu beklagen.

Obwohl sie eigentlich als Pflanzenfresser gelten, scheinen Nutrias mittlerweile eine Vorliebe für Teich- und Flussmuscheln (geschützte Arten) entwickelt zu haben. (Videoaufnahmen dazu lassen sich leicht im Netz finden.)

Bedingt durch seine hohe Reproduktionsrate wurde der Nager von der EU 2014 als invasive Art eingestuft und durch die EU-Verordnung 1143/2014 gilt Nachfolgendes:
– Eine Einbringung in die Natur ist zu verhindern (Handel, Zucht, Haltung, Freilassung sind strengstens verboten)
– Eine Ausbreitung ist zu unterbinden bzw. die Besatzreduktion ist zu forcieren.

Vorsicht – das bedeutet auch, dass Nutrias nicht gefüttert werden dürfen!

Kontakt ist zu vermeiden, da diese Nager auch als Träger von Krankheiten gelten. So können die typische Nagerkrankheiten Tularämie  und das Hantavirus auch auf den Menschen übertragen werden.

Strauchschnitt Abgabe

Da das diesjährige Osterfeuer entfällt, soll den Bürgern dennoch eine Möglichkeit zur Strauchschnittabgabe gegeben werden.

Am 4. April kann auf dem Platz hinter dem Schützenplatz Strauchschnitt gegen eine Kostenbeteiligung abgegeben werden.

Die Vorgaben der aktuellen „Corona-Verordnungen zur Beschränkung der sozialen Kontakte“ sind einzuhalten. So soll kein „persönlicher Kontakt“ entstehen, Warteschlangen bitte nur mit Abstand. Es gibt keine „gesellige Runde“ – begrenzte Personenzahl. Nach Möglichkeit bitte Mundschutz anlegen.
Nur Anlieferung und Bezahlung!!!

Anlieferung:
So soll beispielsweise ein kleiner Autoanhänger gepressten Strauchschnitts 5 Euro, ein landwirtschaftlicher Anhänger 20 Euro kosten.

Eine Abgabe bitte nur in dem Zeitfenster von 9.00 h – 16.00 h.

Eine Entsorgung von Gartenabfällen und Strauchschnitt auf Gemeindeland ist nicht zulässig!!!

Müllsammelaktion der Gemeinde abgesagt

Corona: >>> Die Müllsammelaktion wird abgesagt!
Gerne dürfen Bürger ihre soziale Isolation nutzen, um bei ihren Spaziergängen Müll zu sammeln.

Bedingt durch die Möglichkeit von Corona-Infektionen muss die Müllsammelaktion leider abgesagt bzw. verschoben wrden. Wer jedoch einen Spaziergang mit Mülltüte machen möchte, kann dieses gerne tun und die Müllbeutel mit Abfall aus der Umwelt füllen.

Gesundheitsamt untersagt Unterrichtsbetrieb

Auf der Grundlage einer entsprechenden Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums hat das Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen-Lüchow-Dannenberg heute (13.03.2020) im Rahmen einer Allgemeinverfügung den Unterrichtsbetrieb für alle Schulen im Landkreis Uelzen untersagt. Dies gilt auch für die Durchführung sonstiger schulischer Veranstaltungen sowie nichtschulischer Veranstaltungen, wie Sportveranstaltungen (auch Vereinssport in kommunalen Sporthallen), Theateraufführungen, Vortragsveranstaltungen, Konzerte und vergleichbare Veranstaltungen.

Zu den Schulen sind unter anderem alle öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft zu zählen. 

Ausgenommen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen für die Schuljahrgänge 1 bis 8 in der Zeit von 8 bis 13 Uhr. Über diesen Zeitraum hinaus kann eine zeitlich erweiterte Notbetreuung an Ganztagsschulen stattfinden. Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. 

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Dazu zählen insbesondere folgende Berufsgruppen: 

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Darüber hinaus untersagt das Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg den Betrieb von allen Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege im Landkreis Uelzen. Ausgenommen ist auch hier die Notbetreuung in kleinen Gruppen, die auf das notwendige Maß zu begrenzen ist.

Ebenso untersagt sind laut der Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes alle Schulfahrten und ähnliche Schulveranstaltungen von Schulen im Landkreis Uelzen. Schulfahrten sind Schulveranstaltungen, mit denen definierte Bildungs- und Erziehungsziele verfolgt werden. Dazu zählen auch Schüleraustauschfahrten und Schullandheimaufenthalte. Auch unterrichtsbedingte Fahrten zu außerschulischen Lernorten sind erfasst. 

Die Vorgaben zur Untersagung des Unterrichtsbetriebes sowie zur Untersagung des Betriebes von Kinderbetreuungseinrichtungen sind zunächst bis einschließlich 18. April 2020 befristet. Abweichend davon gilt die Anordnung für Schülerinnen und Schüler des aktuellen Abiturjahrgangs zunächst bis einschließlich 14. April 2020. 

Die Vorgaben hinsichtlich der Untersagung der Schulfahrten und ähnlicher diesbezüglicher Veranstaltungen ist befristet bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020.

Vor dem Hintergrund der durch das Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg angeordneten Untersagung des Unterrichtsbetriebes weist der Landkreis Uelzen darauf hin, dass die Schülerbeförderung im gesamten Landkreis zunächst weiterhin in gewohnter Form erfolgt.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bleibt das Bürgertelefon des Landkreises Uelzen unter der Rufnummer 0581/82-3040 am heutigen Freitag bis 18 Uhr geschaltet. Auch am morgigen Samstag ist das Bürgertelefon von 8 bis 16 Uhr erreichbar.