Der Rat der Gemeinde trifft sich am 18.3.2019 um 20.00 h zu einer Sitzung im Gemeindesaal am Kindergarten, BruchtorferStr. 8, 29585 Jelmstorf.
Bekanntmachung Sitzung des Rates der Gemeinde Jelmstorf -18.03.2019
Der Rat der Gemeinde trifft sich am 18.3.2019 um 20.00 h zu einer Sitzung im Gemeindesaal am Kindergarten, BruchtorferStr. 8, 29585 Jelmstorf.
Bekanntmachung Sitzung des Rates der Gemeinde Jelmstorf -18.03.2019
Die Jelmstorfer Straßenbeleuchtung ist nach einem älteren Ratsbeschluss im Sommer vom 15. Mai bis zum 15. September ausgeschaltet, um die hohen Stromkosten zu sparen und einen Beitrag zu einer besseren Umweltbilanz zu erreichen.
Der Rat der Gemeinde trifft sich am 1.3.2018 um 20.00 h zu einer Sitzung im Gasthaus „Reimanns“ in Jelmstorf
>>>> Bekanntmachung: Sitzung des Rates der Gemeinde Jelmstorf am 1.März 2018
Von der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf ist nach Paragraph 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) für die Geschäftsjahre 2019-2023 die Vorschlagsliste für die Schöffen aufzustellen.
Für den Bereich der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf sind 21 Personen vorzuschlagen.
Bitte bis zum 28.2.2018 Vorschläge beim Bürgermeister abgeben!
Wer kann/sollte Schöffen sein:
Wer kann nicht Schöffe sein:
Und natürlich sind Personen wie der Bundespräsident, Mitglieder von Bundes- bzw. Landtag, Regierungsmitglieder, Richter, Vollstreckungsbeamte, Polizeibeamte, Notare, Beamte der Staatsanwaltschaft, Religionsdiener, …. nicht zu berufen.
Man darf auch in einigen Fällen die Berufung ablehnen, z.B. als Arzt, Krankenschwester, Hebamme, …….
Im Laufe des Jahres 2017 werden vom Lk Ue als Untere Naturschutzbehörde bzw. im Auftrag des Lk Ue kreisweit bestimmte Arten und Biotope erfasst.
Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen, betreten werden. Die Untersuchungen dienen der Kartierung bzw. Dokumentation der heimischen Arten und Biotope, die u.a. zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erforderlich ist.
Gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) widerrufe ich mit sofortiger Wirkung die am 18.11.2016 erlassene Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza.
Begründung:
Mit Erlass vom 10.02.2017 hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Risikogebiete in Niedersachsen hinsichtlich der Aufstallpflicht neu bewertet.
Nach Auffassung des Ministeriums bietet die kreisweite Aufstallung von Nutzgeflügel in Gebieten mit einer geringeren Geflügeldicht als 1.000 Stück Geflügel je qkm keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit.
Für Landkreise mit einer Geflügeldichte unter 1.000 Stück Geflügel je qkm soll sich die Aufstallung unter Berücksichtigung des § 13 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung gemäß oben genanntem Erlass auf avifaunistisch wertvolle Gebiete beschränken. In diesen Gebieten kann nach lokaler Risikoeinschätzung eine Teilaufstallung verfügt werden. Die davon betroffenen Halter im Landkreis Uelzen erhalten eine Einzelverfügung per Post.
Uelzen, 15.02.2017
In Vertretung
gez. Heinisch
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