Archiv der Kategorie: Amtliche Bekanntmachung

B4 Ortsdurchfahrt – finale Phase der Baumaßnahme

Die Erneuerung der Ortsdurchfahrt tritt nunmehr in ihre finale Phase:

Montag. 31.08.2020

  • Reinigen der bereits eingebauten Asphaltschicht in gesamter Ortsdurchfahrt
  • Bindemittel aufsprühen in gesamter Ortsdurchfahrt
  • Das Befahren der Bundesstraße ist auch für den Anliegerverkehr nicht gestattet! >> Befahren des Bindemittels verursacht Schäden am PKW

Dienstag. 01.09.2020

  • Einbau der Asphaltdeckschicht in gesamter Ortsdurchfahrt
  • Das Befahren der Bundesstraße ist auch für den Anliegerverkehr nicht gestattet.
Bauabschnitt Richtung Süden
Fotos: B.Heukamp

Für den Zeitraum vom 31.08.2020 bis 01.09.2020, in denen das Befahren der B 4 nicht möglich ist, steht Ihnen der Schützenplatz als mögliche Parkfläche zur Verfügung.

Informationen für die Anlieger zum Download finden Sie hier: >>>Anliegerinformationen

Weitere Baumaßnahmen an der B4

B 4: Instandsetzung vom Barumer Kreuz bis Jelmstorf und von Jelmstorf bis Bienenbüttel

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt in diesem Jahr im Zuge der Bundesstraße 4 außer der Erneuerung der Ortslage Jelmstorf noch eine Fahrbahninstandsetzung durch.
Die Fahrbahndecke wird abschnittsweise vom Barumer Kreuz bis Jelmstorf und von Jelmstorf bis nach Bienenbüttel mit einer mit DSK (Dünne Schichten in Kaltbauweise) repariert.

Die Arbeiten werden ab dem 17. August beginnen und bis Mitte September andauern.

Genauere Informationen finden sie in der nachfolgenden Pressemitteilung >>>zum Download

Gesundheitsamt untersagt Unterrichtsbetrieb

Auf der Grundlage einer entsprechenden Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums hat das Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen-Lüchow-Dannenberg heute (13.03.2020) im Rahmen einer Allgemeinverfügung den Unterrichtsbetrieb für alle Schulen im Landkreis Uelzen untersagt. Dies gilt auch für die Durchführung sonstiger schulischer Veranstaltungen sowie nichtschulischer Veranstaltungen, wie Sportveranstaltungen (auch Vereinssport in kommunalen Sporthallen), Theateraufführungen, Vortragsveranstaltungen, Konzerte und vergleichbare Veranstaltungen.

Zu den Schulen sind unter anderem alle öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft zu zählen. 

Ausgenommen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen für die Schuljahrgänge 1 bis 8 in der Zeit von 8 bis 13 Uhr. Über diesen Zeitraum hinaus kann eine zeitlich erweiterte Notbetreuung an Ganztagsschulen stattfinden. Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. 

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Dazu zählen insbesondere folgende Berufsgruppen: 

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Darüber hinaus untersagt das Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg den Betrieb von allen Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege im Landkreis Uelzen. Ausgenommen ist auch hier die Notbetreuung in kleinen Gruppen, die auf das notwendige Maß zu begrenzen ist.

Ebenso untersagt sind laut der Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes alle Schulfahrten und ähnliche Schulveranstaltungen von Schulen im Landkreis Uelzen. Schulfahrten sind Schulveranstaltungen, mit denen definierte Bildungs- und Erziehungsziele verfolgt werden. Dazu zählen auch Schüleraustauschfahrten und Schullandheimaufenthalte. Auch unterrichtsbedingte Fahrten zu außerschulischen Lernorten sind erfasst. 

Die Vorgaben zur Untersagung des Unterrichtsbetriebes sowie zur Untersagung des Betriebes von Kinderbetreuungseinrichtungen sind zunächst bis einschließlich 18. April 2020 befristet. Abweichend davon gilt die Anordnung für Schülerinnen und Schüler des aktuellen Abiturjahrgangs zunächst bis einschließlich 14. April 2020. 

Die Vorgaben hinsichtlich der Untersagung der Schulfahrten und ähnlicher diesbezüglicher Veranstaltungen ist befristet bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020.

Vor dem Hintergrund der durch das Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg angeordneten Untersagung des Unterrichtsbetriebes weist der Landkreis Uelzen darauf hin, dass die Schülerbeförderung im gesamten Landkreis zunächst weiterhin in gewohnter Form erfolgt.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bleibt das Bürgertelefon des Landkreises Uelzen unter der Rufnummer 0581/82-3040 am heutigen Freitag bis 18 Uhr geschaltet. Auch am morgigen Samstag ist das Bürgertelefon von 8 bis 16 Uhr erreichbar. 

Schöffen gesucht für die Geschäftsjahre 2019 – 2023

Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf sucht Schöffen

Von der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf ist nach Paragraph 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) für die Geschäftsjahre 2019-2023 die Vorschlagsliste für die Schöffen aufzustellen.
Für den Bereich der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf sind 21 Personen vorzuschlagen.
Bitte bis zum 28.2.2018 Vorschläge beim Bürgermeister abgeben!

Wer kann/sollte Schöffen sein:

    1. Aus jeder Gruppe der Bevölkerung: zu berücksichtigen ist jedes Geschlecht, Alter, jeder Beruf, jedes soziale Stellung

Wer kann nicht Schöffe sein:

      • „Straffällige“
      • Personen, gegen die ermittelt wird
      • Personen, die zu Beginn der Amtsperiode noch nicht 25 sind
      • Personen, die zu Beginn der Amtsperiode bereits 70 sind
      • Personen, die nicht in der Gemeinde wohnen
      • Personen, die gesundheitlich nicht geeignet sind
      • Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen
      • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind

Und natürlich sind Personen wie der Bundespräsident, Mitglieder von Bundes- bzw. Landtag, Regierungsmitglieder, Richter, Vollstreckungsbeamte, Polizeibeamte, Notare, Beamte der Staatsanwaltschaft, Religionsdiener, …. nicht zu berufen.

Man darf auch in einigen Fällen die Berufung ablehnen, z.B. als Arzt, Krankenschwester, Hebamme, …….

Geländebegehung, naturschutzfachliche Erfassung im Landkreis

Geländebegehung und naturschutzfachliche Erfassung im Landkreis Uelzen in 2017

Im Laufe des Jahres 2017 werden vom Lk Ue als Untere Naturschutzbehörde bzw. im Auftrag des Lk Ue kreisweit bestimmte Arten und Biotope erfasst.
Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen, betreten werden. Die Untersuchungen dienen der Kartierung bzw. Dokumentation der heimischen Arten und Biotope, die u.a. zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erforderlich ist.

Jpeg

Widerruf der Anordnung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza

Landkreis widerruft Aufstallungspflicht

Gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) widerrufe ich mit sofortiger Wirkung die am 18.11.2016 erlassene Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza.
Begründung:
Mit Erlass vom 10.02.2017 hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Risikogebiete in Niedersachsen hinsichtlich der Aufstallpflicht neu bewertet.
Nach Auffassung des Ministeriums bietet die kreisweite Aufstallung von Nutzgeflügel in Gebieten mit einer geringeren Geflügeldicht als 1.000 Stück Geflügel je qkm keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit.
Für Landkreise mit einer Geflügeldichte unter 1.000 Stück Geflügel je qkm soll sich die Aufstallung unter Berücksichtigung des § 13 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung gemäß oben genanntem Erlass auf avifaunistisch wertvolle Gebiete beschränken. In diesen Gebieten kann nach lokaler Risikoeinschätzung eine Teilaufstallung verfügt werden. Die davon betroffenen Halter im Landkreis Uelzen erhalten eine Einzelverfügung per Post.
Uelzen, 15.02.2017
In Vertretung
gez. Heinisch