Archiv der Kategorie: Amtliche Bekanntmachung

Weitere Baumaßnahmen an der B4

B 4: Instandsetzung vom Barumer Kreuz bis Jelmstorf und von Jelmstorf bis Bienenbüttel

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt in diesem Jahr im Zuge der Bundesstraße 4 außer der Erneuerung der Ortslage Jelmstorf noch eine Fahrbahninstandsetzung durch.
Die Fahrbahndecke wird abschnittsweise vom Barumer Kreuz bis Jelmstorf und von Jelmstorf bis nach Bienenbüttel mit einer mit DSK (Dünne Schichten in Kaltbauweise) repariert.

Die Arbeiten werden ab dem 17. August beginnen und bis Mitte September andauern.

Genauere Informationen finden sie in der nachfolgenden Pressemitteilung >>>zum Download

Schöffen gesucht für die Geschäftsjahre 2019 – 2023

Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf sucht Schöffen

Von der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf ist nach Paragraph 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) für die Geschäftsjahre 2019-2023 die Vorschlagsliste für die Schöffen aufzustellen.
Für den Bereich der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf sind 21 Personen vorzuschlagen.
Bitte bis zum 28.2.2018 Vorschläge beim Bürgermeister abgeben!

Wer kann/sollte Schöffen sein:

    1. Aus jeder Gruppe der Bevölkerung: zu berücksichtigen ist jedes Geschlecht, Alter, jeder Beruf, jedes soziale Stellung

Wer kann nicht Schöffe sein:

      • „Straffällige“
      • Personen, gegen die ermittelt wird
      • Personen, die zu Beginn der Amtsperiode noch nicht 25 sind
      • Personen, die zu Beginn der Amtsperiode bereits 70 sind
      • Personen, die nicht in der Gemeinde wohnen
      • Personen, die gesundheitlich nicht geeignet sind
      • Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen
      • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind

Und natürlich sind Personen wie der Bundespräsident, Mitglieder von Bundes- bzw. Landtag, Regierungsmitglieder, Richter, Vollstreckungsbeamte, Polizeibeamte, Notare, Beamte der Staatsanwaltschaft, Religionsdiener, …. nicht zu berufen.

Man darf auch in einigen Fällen die Berufung ablehnen, z.B. als Arzt, Krankenschwester, Hebamme, …….

Geländebegehung, naturschutzfachliche Erfassung im Landkreis

Geländebegehung und naturschutzfachliche Erfassung im Landkreis Uelzen in 2017

Im Laufe des Jahres 2017 werden vom Lk Ue als Untere Naturschutzbehörde bzw. im Auftrag des Lk Ue kreisweit bestimmte Arten und Biotope erfasst.
Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen, betreten werden. Die Untersuchungen dienen der Kartierung bzw. Dokumentation der heimischen Arten und Biotope, die u.a. zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erforderlich ist.

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